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Ist eine Kostenüberahme durch die BG oder Unfallversicherung möglich?

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Ist eine Kostenüberahme durch die BG oder Unfallversicherung möglich?

In den meisten Fällen tragen die Berufsgenossenschaften die Kosten für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer. In diesen Fällen genügt es, das BG-Abrechnungsformular, das Sie auch in unserem Download-Bereich finden, auszufüllen und unterschrieben zum Kurs mitzubringen. 

Bitte beachten Sie, dass dieses Prozedere unter den Berufsgenossenschaften nicht einheitlich geregelt ist!

Betriebe, die Beispielsweise bei der BGN, BGW oder KUVB Mitglied sind, haben ein anderes Vorgehen bei der Kostenübernahme. Auch bei Erste-Hilfe-Kursen unter kommunaler, freier oder gemeinnütziger Trägerschaft sowie für Grundschulen und Tagespflegepersonen gilt ein gesondertes Vorgehen. 

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
Betriebe, die Mitglied in der BGN sind, benötigen ein spezielles Abrechnungsformular der BGN. Dies muss bei der BGN angefordert werden.
zur Kostenübernahme der BGN (externer Link)

Berufsgenossenschaft für Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege (BGW)
Unternehmen, die Mitglied der BGW sind, müssen vor der Anmeldung zu einem Ersthelferkurs eine Kostenzusage über das Online-Verfahren der BGW einholen. Das ausgefüllte Abrechnungsformular kann nach Abschluss des Online-Verfahrens ausgedruckt werden.
zur Kostenübernahme der BGW (externer Link)

Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB)
Kommunen, weiterführende Schulen und andere Unternehmen, die der KUVB angehören, sind verpflichtet, vor der Anmeldung zu einem Ersthelferkurs einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen.
zur Kostenübernahme der KUVB (externer Link)

Hinweise zur Kostenübernahme der Kurse „Erste-Hilfe am Kind oder in Bildungs-& Betreuungseinrichtungen“
Kindertageseinrichtungen, die sich in kommunaler Trägerschaft befinden, werden die Kosten für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (mindestens zwei pro Gruppe) übernommen. 

Kindertageseinrichtungen, die sich in freier oder gemeinnütziger Trägerschaft befinden, übernimmt die Bayer. LUK die Kosten für die Aus- und Fortbildung zum Ersthelfer in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für zwei pädagogische Fachkräfte bzw. pädagogische Ergänzungskräfte pro Gruppe.

Für Grundschulen gilt, dass das gesamte Lehrerkollegium sowie alle Beschäftigten inklusive des Hausmeisters und des Sekretariats alle zwei Jahre an einer Fortbildung teilnehmen können.

Für Tagespflegepersonen gilt, dass alle zwei Jahre die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs bzw. die Fortbildung übernommen werden.

Zur Kostenübernahme ist hier vor der Anmeldung zum Erste-Hilfe-Kurs ein Antrag bei der Bayer.LUK gestellt werden.
zur Kostenübernahme der Bayer. LUK  (externer Link)

Für alle weiteren Berufsgenossenschaften sowie bei detaillierten Fragen zur Kostenübernahme, setzen Sie sich bitte mit der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung.

Noch fragen? Zu diesen und allen weiteren Themen beraten wir Sie gerne!

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